Der Veranstaltungsberater: Ihr Ansprechpartner in Sachen Gema, Veranstaltungssicherheit, Vertrags- und Abgabenrecht!

Aktuelle Termine mit RA Poser:

 

Online-Seminare zum Veranstaltungsrecht

 

 

Donnerstag, 14.09.23: „Lautstärken bei Veranstaltungen“

– Wie laut darf es im Veranstaltungssaal sein?
– Wie laut darf es draußen sein?
– Haftet der Veranstalter für Hörschäden?
– Aktuelle Rechtsprechung

 

Das Wichtigste in 1 Stunde.

 

13.00 bis 14.00 Uhr

 

 

 

 

Die Teilnahme ist für Mitglieder des Veranstaltungsberater e. V. kostenlos

weitere Informationen auf poser-seminare.de

Crashkurs zum Veranstaltungsrecht

Mittwoch, 26.05.2021 in Berlin, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

abgesagt – neuer Termin steht noch nicht fest

weitere Informationen auf poser-seminare.de

Vorteile durch die Mitgliedschaft

 

Jedes Mitglied darf bis zu 3 x im Monat kostenfreien telefonischen Rechtsrat zu veranstaltungsrelevanten Fragen einholen.

 

Als Mitglied des Veranstaltungsberaters dürfen Sie und Ihre Mitarbeiter*innen zudem an allen 1-stündigen Online-Branchenseminaren des Verbandes kostenfrei teilnehmen. Die Seminare finden mindestens alle 2 Monate zu aktuellen und branchenrelevanten Themen statt.

Aktuelle Erfolge von RA Poser:

 

Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)

 

Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)

 

GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)

 

Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)

 

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)

Wussten Sie, dass

 

  • nicht jeder Abiball, jedes Vereinsfest und jede Betriebsfeier gemapflichtig sind?
  • die Musik von Wagner, Beethoven, Mozart und vielen anderen Komponisten mit Ausnahme geschützter Bearbeitungen nicht gemapflichtig ist?
  • nicht jeder Geschäftsführer für die Gema-Verbindlichkeiten seiner GmbH haftet?
  • nicht jede Musiknutzung öffentlich und damit gemapflichtig ist?
  • die TV-Wiedergabe per DVBT und Zimmerantenne in Hotelzimmern nicht gemapflichtig ist?
  • jeder Nutzer von Musik die Angemessenheit eines Gema-Tarifs vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes überprüfen lassen kann?
  • RA Ulrich Poser regelmäßig Mandanten gegen die klagende Gema anwaltlich vor Gericht vertritt und die Gema in einigen Fällen die Klage dann zurück nimmt?
DER VERANSTALTUNGSBERATER – BERUFSVERBAND FÜR VERANSTALTER UND BETREIBER e.V.

Ziele

 

Der Veranstaltungsberater ist ein Berufsverband für alle Veranstalter, Betreiber und Angehörige der Veranstaltungsbranche im weitesten Sinne. Zweck des Verbandes ist es, seine Mitglieder bei der rechtssicheren und möglichst kostensparenden Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art zu unterstützen.

Besonderes Augenmerk wirft der Verband auf die Überprüfung der GEMA-Rechnungen seiner Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass hier der Grundsatz „Holzauge, sei wachsam!“ gilt. Insoweit versteht sich der Verband nicht als Feind, sondern als mündiger und soweit notwendig, als streitbarer Kooperationspartner der GEMA.

Der Verband berät seine Mitglieder u.a.

 

  • zu den Themen Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • zu allen Vertragsangelegenheiten mit Bezug zur Veranstaltungsbranche
  • zu allen GEMA-Fragen
  • zu einschlägigen Steuerfragen (Umsatzsteuer, beschränkte Steuerpflicht)
  • zu Fragen rund um das Thema Künstlersozialabgabe

 

Das erste Ziel des Verbandes, das im Herbst 2020 erreicht war, war es, auf 50 Mitglieder anzuwachsen. Nun strebt der Verband an, mit der GEMA einen Gesamtvertrag abzuschließen, welcher allen Mitgliedern für alle Veranstaltungen 20 % Gesamtvertragsnachlass gewährt.

 

Leistungen

 

Der Verband leistet Hilfestellung bei allen veranstaltungsrelevanten Fragestellungen zu den Themen GEMA, Künstlersozialabgabe, Veranstaltungsverträge, Steuerrecht, § 50a EStG (beschränkte Steuerpflicht, Ausländersteuer), Umsatzsteuer (Steuersätze, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG), Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Versicherungsfragen rund um Veranstaltungen und Datenschutz in Form von kostenfreien mündlichen Erstberatungen für Mitglieder. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch den Justiziar des Verbandes, RA Ulrich Poser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter TÜV®. Jedes Mitglied erhält eine Hotline-Telefonnummer, unter der bis zu 3 telefonische juristische Erstberatungen pro Monat und Mitglied kostenfrei in Anspruch genommen werden können.

Auf alle Angebote der Firma POSER-Seminare – Institut für Veranstaltungsrecht – erhalten die Mitglieder einen Nachlass von 10 %.

An den Online-Seminaren von Rechtsanwalt Poser können Verbandsmitglieder kostenlos teilnehmen.

Der Veranstaltungsberater setzt sich für Sie ein!

mehr

Hier können Sie den Aufnahmeantrag downloaden. Indem Sie unten zum Download dieses Formulars klicken, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Der Veranstaltungsberater – Berufsverband für Veranstalter und Betreiber e.V. zur Verarbeitung in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden.

 

Aufnahmeantrag-PDF

Ausgewählte Fachartikel für Mitglieder. Hier der Link zum passwortgeschützten Bereich!

Bestellen Sie die Satzung unter info@veranstaltungsberater.online