Donnerstag, 15.06.23:
„Die Umsatzsteuer in der Veranstaltungsbranche – Schwerpunkt Ticketing“
Das Wichtigste in 1 Stunde.
13.00 bis 14.00 Uhr
Die Teilnahme ist für Mitglieder des Veranstaltungsberater e. V. kostenlos
weitere Informationen auf poser-seminare.de
Mittwoch, 26.05.2021 in Berlin, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
abgesagt – neuer Termin steht noch nicht fest
weitere Informationen auf poser-seminare.de
Jedes Mitglied darf bis zu 3 x im Monat kostenfreien telefonischen Rechtsrat zu veranstaltungsrelevanten Fragen einholen.
Als Mitglied des Veranstaltungsberaters dürfen Sie und Ihre Mitarbeiter*innen zudem an allen 1-stündigen Online-Branchenseminaren des Verbandes kostenfrei teilnehmen. Die Seminare finden mindestens alle 2 Monate zu aktuellen und branchenrelevanten Themen statt.
Nutzung gemafreier Musik: Die GEMA verlangt von einer Sportstudio-Betreiberin Lizenzen in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro. Das Landgericht Frankfurt am Main spricht der GEMA nach einem Teilanerkenntnis 56,00 Euro zu. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. (Februar 2023)
Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)
GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)
Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)
Ziele
Der Veranstaltungsberater ist ein Berufsverband für alle Veranstalter, Betreiber und Angehörige der Veranstaltungsbranche im weitesten Sinne. Zweck des Verbandes ist es, seine Mitglieder bei der rechtssicheren und möglichst kostensparenden Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art zu unterstützen.
Besonderes Augenmerk wirft der Verband auf die Überprüfung der GEMA-Rechnungen seiner Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass hier der Grundsatz „Holzauge, sei wachsam!“ gilt. Insoweit versteht sich der Verband nicht als Feind, sondern als mündiger und soweit notwendig, als streitbarer Kooperationspartner der GEMA.
Der Verband berät seine Mitglieder u.a.
Das erste Ziel des Verbandes, das im Herbst 2020 erreicht war, war es, auf 50 Mitglieder anzuwachsen. Nun strebt der Verband an, mit der GEMA einen Gesamtvertrag abzuschließen, welcher allen Mitgliedern für alle Veranstaltungen 20 % Gesamtvertragsnachlass gewährt.
Leistungen
Der Verband leistet Hilfestellung bei allen veranstaltungsrelevanten Fragestellungen zu den Themen GEMA, Künstlersozialabgabe, Veranstaltungsverträge, Steuerrecht, § 50a EStG (beschränkte Steuerpflicht, Ausländersteuer), Umsatzsteuer (Steuersätze, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG), Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Versicherungsfragen rund um Veranstaltungen und Datenschutz in Form von kostenfreien mündlichen Erstberatungen für Mitglieder. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch den Justiziar des Verbandes, RA Ulrich Poser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter TÜV®. Jedes Mitglied erhält eine Hotline-Telefonnummer, unter der bis zu 3 telefonische juristische Erstberatungen pro Monat und Mitglied kostenfrei in Anspruch genommen werden können.
Auf alle Angebote der Firma POSER-Seminare – Institut für Veranstaltungsrecht – erhalten die Mitglieder einen Nachlass von 10 %.
An den Online-Seminaren von Rechtsanwalt Poser können Verbandsmitglieder kostenlos teilnehmen.
Der Veranstaltungsberater setzt sich für Sie ein!
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