




Donnerstag, 14.1.2021: „Fragen und Lösungen rund um die Gema“
Donnerstag, 21.1.2021: „Datenschutz in Veranstaltungsstätten“
Donnerstag, 28.1.2021: „Veranstaltungssicherheit für Veranstalter und Betreiber“
jeweils 13.00 bis 14.00 Uhr
Die Teilnahme ist für Mitglieder des Veranstaltungsberater e. V. kostenlos
Mittwoch, 26.05.2021 in Berlin, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
weitere Informationen auf poser-seminare.de
In Zeiten von Corona erachtet es Der Veranstaltungsberater e.V. als unzumutbar, den aufgrund von coronabedingten Schließungen ihrer Häuser massiv existenzgefährdeten Veranstaltern noch eine Erhöhung der KÜSO von 0,2 % auf 4,4 % für 2021 zuzumuten. Dem wird energisch widersprochen. Das Ziel und Ergebnis müssen sein, die KÜSO coronabedingt für 2021 deutlich zu reduzieren und gleichzeitig den Bundeszuschuss entsprechend zu erhöhen, so dass die veranstaltenden Verwerter im Ergebnis nicht be- sondern entlastet werden.
Der Einsatz der Verbände hat sich gelohnt: Der Künstlersozialabgabesatz wird nicht erhöht und bleibt auch 2021 bei 4,2 %.
Eine Autovermietung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Zahlung von Gemalizenzen verpflichtet.
Hamburg, 15.10.20
Ziele
Der Veranstaltungsberater ist ein Berufsverband für alle Veranstalter, Betreiber und Angehörige der Veranstaltungsbranche im weitesten Sinne. Zweck des Verbandes ist es, seine Mitglieder bei der rechtssicheren und möglichst kostensparenden Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art zu unterstützen.
Besonderes Augenmerk wirft der Verband auf die Überprüfung der GEMA-Rechnungen seiner Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass hier der Grundsatz „Holzauge, sei wachsam!“ gilt. Insoweit versteht sich der Verband nicht als Feind, sondern als mündiger und soweit notwendig, als streitbarer Kooperationspartner der GEMA.
Der Verband berät seine Mitglieder u.a.
Das erste Ziel des Verbandes war es, auf 50 Mitglieder anzuwachsen. Dann kann der Verband mit der GEMA einen Gesamtvertrag abschließen, welcher allen Mitgliedern für alle Veranstaltungen 20 % Gesamtvertragsnachlass gewährt.
Dieses Zeil haben wir im Herbst 2020 erreicht.
Leistungen
Der Verband leistet Hilfestellung bei allen veranstaltungsrelevanten Fragestellungen zu den Themen GEMA, Künstlersozialabgabe, Veranstaltungsverträge, Steuerrecht, § 50a EStG (beschränkte Steuerpflicht, Ausländersteuer), Umsatzsteuer (Steuersätze, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG), Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Versicherungsfragen rund um Veranstaltungen und Datenschutz in Form von kostenfreien mündlichen Erstberatungen für Mitglieder. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch den Justiziar des Verbandes, RA Ulrich Poser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter TÜV®. Jedes Mitglied erhält eine Hotline-Telefonnummer, unter der bis zu 3 telefonische juristische Erstberatungen pro Monat und Mitglied kostenfrei in Anspruch genommen werden können.
Auf alle Angebote der Firma POSER-Seminare – Institut für Veranstaltungsrecht – erhalten die Mitglieder einen Nachlass von 10 %.
An den Online-Seminaren von Rechtsanwalt Poser können Verbandsmitglieder kostenlos teilnehmen.
Der Veranstaltungsberater setzt sich für Sie ein!
→ mehr
Hier können Sie den Aufnahmeantrag downloaden. Indem Sie unten zum Download dieses Formulars klicken, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Der Veranstaltungsberater – Berufsverband für Veranstalter und Betreiber e.V. zur Verarbeitung in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden.
Ausgewählte Fachartikel für Mitglieder. Hier der Link zum passwortgeschützten Bereich!
Bestellen Sie die Satzung unter info@veranstaltungsberater.online
Laden Sie unser LOGO hier herunter