Der Veranstaltungsberater: Ihr Ansprechpartner in Sachen Gema, Veranstaltungssicherheit, Vertrags- und Abgabenrecht!

Aktuelle Termine mit RA Poser:

 

Online-Seminare zum Veranstaltungsrecht

 

Donnerstag, 27.02.25: „GEMA – das Praxisseminar“

 

Die Themen im Einzelnen:

 

– Grundzüge der GEMA und GVL
– Das GEMA-Onlineportal
– GEMA-Repertoiresuche
– Die GEMA-Tarife 2025
– Wie prüfe ich GEMA-Rechnungen richtig?
– GEMA-Rabatte
– GEMA-freie Veranstaltungen
– Aktuelle GEMA-Fälle

– Ihre individuellen Fragen

 

Das Wichtigste in 1 Stunde.

13.00 bis 14.00 Uhr

 

 

Donnerstag, 14.11.24: „Der Gastspielvertrag – das Praxisseminar“

 

Die Themen im Einzelnen:

– Der Gastspielvertrag und seine Bestandteile

– No-Gos im Gastspielvertrag

– Alles zur Unternehmensform Gastspieldirektion

– Veranstaltungssicherheit und Gastspieldirektionen: das Gastspielprüfbuch

– Rechtsprechung zu Gastspielen

– Ihre individuellen Fragen

 

Donnerstag, 19.09.24: „Kinder- und Jugendschutz bei Veranstaltungen – das Praxisseminar“

 

Die Themen im Einzelnen:

– Vorsicht bei Kinderveranstaltungen

– Aufsicht führen bei Kinder- und Jugendveranstaltungen

– das Jugendschutzgesetz

– Kinder auf der Bühne?

– Unbedingt erforderlich: Der Muttizettel

– das Jugendarbeitsschutzgesetz

– Ihre individuellen Fragen

 

 

Die Teilnahme ist für Mitglieder des Veranstaltungsberater e. V. kostenlos

weitere Informationen auf poser-seminare.de

Vorteile durch die Mitgliedschaft

 

Jedes Mitglied darf bis zu 3 x im Monat kostenfreien telefonischen Rechtsrat zu veranstaltungsrelevanten Fragen einholen.

 

Als Mitglied des Veranstaltungsberaters dürfen Sie und Ihre Mitarbeiter*innen zudem an allen 1-stündigen Online-Branchenseminaren des Verbandes kostenfrei teilnehmen. Die Seminare finden mindestens alle 2 Monate zu aktuellen und branchenrelevanten Themen statt.

Aktuelle Erfolge von RA Poser:

 

GEMA nimmt Rechnung zurück: Die GEMA übersandte der Veranstalterin der DOGLIVE (Münsters Hundemesse und Event) für eine Hunde-Galaveranstaltung eine Rechnung über einen Lizenzbetrag in Höhe von mehr als Euro 8.000,00. Nachdem RA Poser die GEMA darauf hinwies, dass der der Rechnung zugrunde gelegte GEMA-Tarif falsch ist, stornierte die GEMA die Rechnung sofort und kündigte die unverzügliche Rückzahlung des zu Unrecht vereinnahmten überhöhten Lizenzbetrages an.

Nunmehr erwartet die Veranstalterin der DOGLIVE eine massiv reduzierte angemessene Lizenzrechnung. (Dezember 2024)

 

BGH bestätigt die Siege zweier Mandanten von RA Poser in einem Fall mit Bezug zu Leistungsschutzrechten ausübender Künstler: Mit der Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof ein obsiegendes Urteil des Landgerichts Hamburg und ein obsiegendes Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt: Ein Künstlervertrag / Head of Agreement ist sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig, wenn in rechtlichen Dingen bei Vertragsabschluss unerfahrene Künstler geknebelt und einseitig benachteiligt werden. Dies ist bei einer fehlenden Vorauszahlung, einer Überwälzung der Produktionskosten auf die ausübenden Künstler, fehlender Verrechnungsmöglichkeit, einer unbestimmten Laufzeit mit benachteiligender Optionsregelung und anderen die Künstler benachteiligenden Regelungen der Fall. Das Label begeht in diesem Fall bei der Verwertung der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung und ist bis zu 10 Jahren zur Herausgabe des Erlangten (Restschadensersatzanspruch) und zur Leistung von Schadensersatz an die Künstler verpflichtet. (September 2024)

 

Keine Künstlersozialabgabe auf Geschäftsführergehälter: Die Künstlersozialkasse unterwarf das Gehalt von 2 Geschäftsführern eines Tonstudios zunächst der Künstlersozialabgabe. Es ging um einige tausend Euro für die Vergangenheit und die Zukunft. Nach Einschaltung von RA Poser wurde diese Forderung vollständig zurück genommen und das Nichtanfallen der Küso für die Zukunft bestätigt. (September 2023)

 

Wussten Sie, dass

 

  • nicht jeder Abiball, jedes Vereinsfest und jede Betriebsfeier gemapflichtig sind?
  • die Musik von Wagner, Beethoven, Mozart und vielen anderen Komponisten mit Ausnahme geschützter Bearbeitungen nicht gemapflichtig ist?
  • nicht jeder Geschäftsführer für die Gema-Verbindlichkeiten seiner GmbH haftet?
  • nicht jede Musiknutzung öffentlich und damit gemapflichtig ist?
  • die TV-Wiedergabe per DVBT und Zimmerantenne in Hotelzimmern nicht gemapflichtig ist?
  • jeder Nutzer von Musik die Angemessenheit eines Gema-Tarifs vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes überprüfen lassen kann?
  • RA Ulrich Poser regelmäßig Mandanten gegen die klagende Gema anwaltlich vor Gericht vertritt und die Gema in einigen Fällen die Klage dann zurück nimmt?
DER VERANSTALTUNGSBERATER – BERUFSVERBAND FÜR VERANSTALTER UND BETREIBER e.V.

Ziele

 

Der Veranstaltungsberater ist ein Berufsverband für alle Veranstalter:innen, Betreiber:innen und Angehörige der Veranstaltungsbranche im weitesten Sinne. Zweck des Verbandes ist es, seine Mitglieder bei der rechtssicheren und möglichst kostensparenden Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art zu unterstützen.

Besonderes Augenmerk wirft der Verband auf die Überprüfung der GEMA-Rechnungen seiner Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass hier der Grundsatz „Holzauge, sei wachsam!“ gilt. Insoweit versteht sich der Verband nicht als Feind, sondern als mündiger und soweit notwendig, als streitbarer Kooperationspartner der GEMA.

Der Verband berät seine Mitglieder u.a.

 

  • zu den Themen Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • zu allen Vertragsangelegenheiten mit Bezug zur Veranstaltungsbranche
  • zu allen GEMA-Fragen
  • zu einschlägigen Steuerfragen (Umsatzsteuer, beschränkte Steuerpflicht)
  • zu Fragen rund um das Thema Künstlersozialabgabe

 

Das erste Ziel des Verbandes, das im Herbst 2020 erreicht war, war es, auf 50 Mitglieder anzuwachsen. Mittlerweile hat der Verband 70 Mitgliedsunternehmen (Stand 2025)

Leistungen

 

Der Verband leistet Hilfestellung bei allen veranstaltungsrelevanten Fragestellungen zu den Themen GEMA, Künstlersozialabgabe, Veranstaltungsverträge, Steuerrecht, § 50a EStG (beschränkte Steuerpflicht, Ausländersteuer), Umsatzsteuer (Steuersätze, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG), Veranstaltungssicherheit, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Versicherungsfragen rund um Veranstaltungen und Datenschutz in Form von kostenfreien mündlichen Erstberatungen für Mitglieder. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch den Justiziar des Verbandes, RA Ulrich Poser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter TÜV®. Jedes Mitglied erhält eine Hotline-Telefonnummer, unter der bis zu 3 telefonische juristische Erstberatungen pro Monat und Mitglied kostenfrei in Anspruch genommen werden können.

Auf alle Angebote der Firma POSER-Seminare – Institut für Veranstaltungsrecht – erhalten die Mitglieder einen Nachlass von 10 %.

An den Online-Seminaren von Rechtsanwalt Poser können Verbandsmitglieder kostenlos teilnehmen.

Hier können Sie den Aufnahmeantrag downloaden. Indem Sie unten zum Download dieses Formulars klicken, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Der Veranstaltungsberater – Berufsverband für Veranstalter und Betreiber e.V. zur Verarbeitung in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden.

 

Aufnahmeantrag-PDF

Bestellen Sie die Satzung unter info@veranstaltungsberater.online